Warum beeinflussen die erneuerbaren Energien den Strompreis?
Wozu haben wir ein Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und sorgt dafür, dass Deutschland unabhängiger von Rohstoffimporten wird. Außerdem sorgt er dafür, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Neue Technologien sind jedoch abhängig davon, dass Forschung betrieben wird. Diese wiederum findet nur statt, wenn geeignete politische Rahmenbedingungen geschaffen werden. In Deutschland wurde deshalb im Jahr 1990 das Stromeinspeisegesetz verabschiedet, gefolgt von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000.
Das EEG hat einen massiven Anschub der Erzeugung von regenerativem Strom bewirkt. So betrug die installierte Leistung aus erneuerbaren Energien im Jahr 1990 noch 4,5 Gigawatt. Im Jahr 2009 waren es bereits 43,9 Gigawatt. Auf den gesamten deutschen Stromverbrauch berechnet betrug der Anteil in 2009 16 Prozent und hat sich damit innerhalb von 20 Jahren verfünffacht. Diese Entwicklung gilt weltweit als beispielhaft, weshalb das Modell des EEG mittlerweile in vielen Ländern kopiert wird.
Warum beeinflusst das EEG den Strompreis?
Das EEG legt fest, dass Energien aus erneuerbaren Quellen mit einem festgelegten Preis vergütet werden. Da dieser über dem Marktpreis des Stroms aus konventionellen Quellen liegt, wird der Mehrbetrag über ein spezielles Rechenverfahren auf alle Stromkunden des Landes umgelegt. Dieser Betrag ist der in Ihrem Strompreis ausgewiesene EEG-Anteil.
Durch diesen Anteil wird gewährleistet, dass jeder Stromkunde einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leistet, auch wenn er selbst keine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder als Verbraucher Ökostrom bezieht.
Was passiert mit den Einnahmen aus der EEG-Umlage?
Alle Einspeiser erneuerbarer Energien – das sind Besitzer von Photovoltaikanlagen ebenso wie Betreiber von Windkrafträdern – erhalten eine Garantie, dass der von ihnen produzierte Strom über 20 Jahre zu einem festgelegten Tarif abgenommen wird. Diese so genannte EEG-Vergütung wird von dem örtlichen Netzbetreiber gezahlt. Der Strom wird an die überregionalen Netzbetreiber (50hertz, amprion, EnBW und Tennet) weitergeleitet, der seinerseits die EEG-Vergütung erstatten muss.Die überregionalen Netzbetreiber vermarkten den EEG-Strom an der Leipziger Strombörse. Ihr derzeitiger Erlös liegt dabei unter der EEG-Vergütung. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Differenz aus beiden Beträgen als EEG-Umlage gleichmäßig auf alle Stromkunden umgelegt wird.
Wie ist die Entwicklung des EEG-Anteils?
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch bis 2050 auf 80 Prozent anzuheben. Dadurch steigt auch die Höhe des EEG-Anteils am Strompreis. Zusätzlich zum EEG gibt es das so genannte KWK-Gesetz, das die Abnahme von Energie aus effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen regelt.
Der Anteil beider Umlagen am Strompreis der SVH Stromversorgung Haar GmbH (SVH) betrug im Jahr 2008 1,13 Cent/kWh (Kilowattstunde), im Jahr 2009 1,23 Cent/kWh, im Jahr 2010 2,59 Cent/kWh und im Jahr 2011 4,24 Cent/kWh. Laut Prognosen der zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (www.eeg-kwk.net) wird dieser Anteil im Jahr 2012 auf bis zu 4,40 Cent/kWh ansteigen. Bei einem Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh sind die EEG-Kosten pro Monat von 3,30 Euro im Jahr 2008 auf 12,36 Euro in 2011 gestiegen (alle Preisangaben brutto).

Was haben Sie von unserer Preisgarantie?
Viele Kunden der SVH haben sich für ein Festpreisprodukt entschieden. Sie haben dadurch die Sicherheit, dass ihr Tarif nicht von den Preisschwankungen des Energiemarktes betroffen ist und dass sich auch am Arbeitspreis für die vertragliche Laufzeit nichts ändert.
Preissteigerungen durch das EEG zählen jedoch zu den gesetzlichen Abgaben und fallen deshalb nicht unter die Preisgarantie. Der Grund ist einfach: Wir als Ihr Stromversorger können diesen Preisanteil nicht beeinflussen. Er unterliegt ähnlich wie die Mehrwertsteuer völlig den Vorgaben des Gesetzgebers.
Um jedoch unserem Versprechen als kommunaler Versorger nachzukommen, sind wir auch bei derartigen Preisänderungen bemüht, Ihnen jegliche Mehrkosten zu ersparen. Wir arbeiten daher Tag für Tag daran, unseren Stromeinkauf so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Dadurch können wir den Mehrkosten des EEG einen niedrigeren Einkaufspreisanteil gegenüberstellen. So kommt am Ende für Sie eine deutlich geringere Preiserhöhung heraus, als es das EEG eigentlich verlangen würde.
Werden die erneuerbaren Energien den Strompreis langfristig senken?
Innerhalb der nächsten Jahre ist nicht damit zu rechnen, dass der EEG-Anteil am Strompreis sinken wird. Das oben beschriebene Umlageverfahren und die steigende Produktion aus erneuerbaren Energien macht es unwahrscheinlich, dass es in absehbarer Zeit zu einer Umkehr der momentanen Preisentwicklung kommen wird. Sollte der EEG-Anteil dennoch sinken, werden wir dies natürlich ebenfalls an Sie weitergeben.
Der Vorteil des EEG ist trotz der derzeitigen Mehrkosten auch für Sie als Stromkunde nicht zu unterschätzen. Er eröffnet sich allerdings erst durch eine langfristige Betrachtung: Erneuerbare Energien sorgen dafür,
- dass Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern wird
- dass Importe aus dem Ausland (mögliche Krisengebiete) reduziert werden
- dass neue, innovative Arbeitsplätze entstehen
- dass Deutschland sich einen Platz als Technikentwickler sichert
- dass umweltschädliche Emissionen reduziert werden und
- dass Steuerzahler und künftige Generationen nicht die Beseitigung hoch gefährlicher Abfälle tragen müssen.


