16.06.11 - Insolvenz der TelDaFax Energy GmbH: Gemeindewerke kündigen Verträge
Damit die Kunden der TelDaFax Energy ohne Unterbrechung weiter versorgt werden, werden sie von den Gemeindewerken zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert. Alle Betroffenen werden in Kürze darüber informiert werden. Die Gemeindewerke empfehlen den Kunden, baldmöglich von der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Für Informationen hierzu stehen die Mitarbeiterinnen des Kundenservice gern zur Verfügung: Tel. 089/456 991-819.
Häufig gestellte Fragen & Antworten:
Warum wurde der Lieferantenrahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt?
Die Gemeindewerke Haar – bzw. die SVH Stromversorgung Haar GmbH und die GVH Gasversorgung Haar GmbH - stellen Strom- und Gaslieferanten als Eigentümer und Betreiber der Netze für Strom und Gas in Haar ihre Anlagen diskriminierungsfrei zur Verfügung. Hierfür müssen die Strom- und Gasanbieter Netznutzungsentgelte bezahlen.
Da zu befürchten ist, dass die TelDaFax ENERGY GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht dauerhaft nachkommen kann, war eine Kündigung leider unumgänglich.
Was bedeutet die aktuelle Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages mit TelDaFax für mich?
Sie erhalten Strom und/oder Gas weiterhin unterbrechungsfrei geliefert.
Gemäß § 38 EnWG erfolgt die Energielieferung übergangsweise durch den Grundversorger vor Ort (in Haar die Gemeindewerke Haar) als so genannte Ersatzversorgung. Alle Kunden werden von uns über den Beginn der Ersatzversorgung informiert.
Was kostet mich die Ersatzversorgung mit Strom und Gas?
Die Gemeindewerke Haar rechnet die Ersatzversorgung zu den Konditionen der Grund- bzw. Ersatzversorgung ab. (Siehe auch
Strom: Preise der Grundversorgung sowie
Gas: Preise der Grundversorgung).
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach dem EnWG ist der Grundversorger verpflichtet, die Ersatzversorgung maximal 3 Monate lang durchzuführen. Die Ersatzversorgung kann jedoch vorher enden, sobald
1. TelDaFax ggf. mit der Aufnahme einer Neubelieferung auf der Grundlage eines neuen Lieferantenrahmenvertrags beginnt.
2. ein Neuvertrag mit einem Strom-/Gaslieferanten (zum Beispiel mit der Gemeindewerke Haar GmbH) abgeschlossen wird und dieser Sie beim Netzbetreiber anmeldet.
Kann oder muss ich mir einen neuen Lieferanten suchen?
Sie können sich einen neuen Lieferanten suchen. Dieser kann Sie innerhalb der dreimonatigen Ersatzversorgung jederzeit bei uns anmelden. Für die Anmeldung gilt die von der Bundesnetzagentur vorgegebene Frist.
Zu wann kann ich einen neuen Lieferanten suchen? Gibt es Fristen?
Sie können sich sofort einen neuen Lieferanten suchen. Ihr Lieferant meldet uns dann Ihre Entnahmestelle zur Belieferung an und teilt Ihnen den Lieferbeginn mit.
Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel im Regelfall?
Nach der Netzzugangsverordnung soll ein Wechsel des Energielieferanten innerhalb von vier Wochen vollzogen sein. Im Einzelfall kann der Lieferantenwechsel auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.
Was passiert nach den drei Monaten Ersatzversorgung?
Sofern Sie nicht vorher einen Neuvertrag abgeschlossen haben, bzw. TelDaFax Ihre Beliefe-rung wieder aufnehmen konnte, werden Sie von den Gemeindewerken Haar zu den Bedingungen der Grundversorgung weiter versorgt.
Muss ich die Kosten der Ersatzversorgung tragen, auch wenn ich bei TelDaFax bereits für das komplette Jahr im Voraus gezahlt habe?
Ja, unsere Ersatzlieferung ist kostenpflichtig. Über Rechte gegenüber Ihrem Lieferanten gibt Ihnen z. B. die Verbraucherzentrale sicher gerne Auskunft.
Muss ich die fehlenden Zahlungen der Netzentgelte von TelDaFax zahlen?
Nein, die Zahlung der Netzentgelte muss durch den Vertragspartner, also Ihrem bisherigen Lieferanten, erfolgen.
Gilt mein Liefervertrag mit TelDaFax noch? Muss ich den Vertrag evtl. selbst kündigen?
Dazu können wir Ihnen als Netzbetreiber keine Auskunft erteilen. Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden oder sich anwaltlich beraten lassen.
Muss ich den Zählerstand notieren?
Den Zählerstand zu notieren, ist für eigene Kontrollzwecke von Vorteil. Mit unserem Informationsschreiben erhalten Sie zudem eine Ablesekarte: Bitte füllen Sie diese aus und schicken Sie sie an uns zurück. Sofern wir keine Zählerstandsmitteilung von Ihnen erhalten, sind wir berechtigt, Ihren Verbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung zu schätzen.
Weshalb wurde ich als Kunde nicht schon früher über die schlechte Zahlungsmoral meines Lieferanten informiert?
Die Zahlungen der Netzentgelte sind im Rahmenvertrag zwischen Ihrem Lieferanten und uns als Netzbetreiber geregelt. Dem Netzbetreiber ist es grundsätzlich nicht gestattet, über die Zahlungsweise eines Lieferanten Informationen zu veröffentlichen. Dies wäre diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Lieferanten und könnte dem Lieferanten ggfs. schaden.

