Netzzugang Strom

Die Stromversorgung der Gemeindewerke (SVH Stromversorgung Haar GmbH) ist die Verteilnetzbetreiberin im Gebiet der Gemeinde Haar bei München. Wenn Sie Stromkunden im Netzgebiet der SVH haben, sprechen wir gerne mit Ihnen über Möglichkeiten, diese Kunden mit elektrischer Energie zu beliefern:

Beistellung
Sollten Sie eine Belieferung im Wege der Beistellung in Erwägung ziehen, senden wir Ihnen gerne einen Vordruck eines Beistellungsvertrages zu. Eine Beistellung bei Haushaltskunden führen wir gemäß unserer Allgemeinen Tarife in der jeweils gültigen Fassung durch.

Netznutzung
Sollten Sie eine Durchleitung bzw. Netznutzung bevorzugen, unterbreiten wir Ihnen auch hierfür Vorschläge. Im Falle der Netznutzung kämen die Netznutzungsentgelte der SVH zur Anwendung.

Lieferanten
Für Stromlieferanten stellen wir gern unseren Rahmenvertrag zur Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet zur Verfügung.

Sollten Sie als Stromlieferant Interesse am elektronischen Rechnungsautausch nach GPKE (im Format "INVOIC") haben, so bieten wir Ihnen hier unseren EDI-Vertrag an.

Technische Mindestanforderungen §19 Abs. 1 EnWG
Im Netzgebiet der SVH Strombersorgung Haar GmbH gelten die Technischen Bedingungen der E.ON Bayern AG externer Link.

Hinweis
Unseren aktuellen Messstellen-/Messrahmenvertrag können Sie in nebenstehender Tabelle herunterladen.

Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115  Abs. 1 Satz 2 EnWG

Verträge des Netzanschlusses an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, wurden von Seiten der GVH Gasversorgung GmbH angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 24.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – Niederspannungsanschlussverordnung – NAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2477 ff.).

Erklärung zur Grundversorgung
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG (Feststellung alle drei Jahre jeweils zum 1.7. für die nächsten drei Kalenderjahre):

Grundversorger für Strom-Haushaltskunden nach § 36 Abs.1 EnWG im Stromverteilnetz der Stromversorgung Haar GmbH ist

SVH Stromversorgung Haar GmbH
Blumenstr. 3
85540 Haar

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der SVH Stromversorgung Haar GmbH erfolgt zum 01.07.2012.

 

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