Am 3. Dezember 2024 haben wir die Zählerablesekarten an unsere Stromkunden verschickt. Doch nicht alle unsere Kunden bekommen diese Karte. Warum ist das so?
Erste Variante: Wir lesen ab
In größeren Wohnanlagen befinden sich die Zähler in Kellerräumen, zu denen nur der Hausmeister Zugang hat. Damit dieser nicht für jeden Mieter einzeln aufsperren muss, erledigen unsere Kollegen dort die Ablesung. Sie vereinbaren einen Termin und lesen alle Zähler auf einmal ab. Dabei wird noch vor Ort vom Gerät eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Scheint der Zählerstand zu hoch oder zu niedrig, macht der Mitarbeiter zusätzlich ein Foto vom Zähler. So können wir alles auch im Nachhinein noch prüfen und korrigieren.
Zweite Variante: Sie lesen selbst ab
In kleineren Wohnanlagen und Einfamilienhäusern lesen Sie als Stromkunde selbst ab. Nur in diesem Fall erhalten Sie also die Ablesekarte von uns. Diese füllen Sie bitte bis zum 31.12.2024 aus und schicken sie an uns. Oder melden Sie uns den Zählerstand gleich online per Zählerstandformular.
Sie haben eine PV-Anlage oder brauchen Sie Tipps für die Ablesung? Lesen Sie hier weiter ...
Jahresrechnung und Abschläge
Anhand des abgelesenen Zählerstandes erstellen wir die Jahresrechnung. Gleichzeitig werden die neuen Abschläge für 2025 berechnet. Diese Berechnung der Abschläge nimmt unser System übrigens automatisch vor.
Die Jahresrechnung erhalten Sie im Januar 2025. In der Rechnung wird die Differenz zwischen den eingezahlten Abschlägen und dem tatsächlichen Verbrauch bzw. dem fälligen Jahresbetrag ausgewiesen. Entsprechend müssen Sie dann eine Nachzahlung leisten oder Sie erhalten eine Gutschrift von uns. Rechnungsstellung dafür ist im Januar, deshalb entfällt in diesem Monat die Abschlagszahlung.
Noch Fragen? Wir antworten gern: Schreiben Sie uns an