Jetzt von Umlagen befreien lassen ...
Die Umlagen-Privilegierung für Wärmepumpenstrom ist eine gesetzliche Regelung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht Ihnen als Betreiber einer Wärmepumpe, sich von bestimmten Umlagen auf Ihren Strompreis befreien zu lassen.
Das bedeutet für Sie: geringere Kosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und damit ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Heizen.
Was Sie sich sparen
Für Ihren Wärmepumpenstrom fallen zwei gesetzliche Umlagen weg: Die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung) sowie die Offshore-Netzumlage.
Ihren Antrag stellen Sie in diesem Jahr (bis zum 28.02.2026) für Ihren Strombezug vom Jahr 2025.
Melden Sie Ihre Wärmepumpe gleich an
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular – wir benötigen von Ihnen:
- Ihre Online-Meldung bis zum 28.02.2026 mit Ihren Kontaktdaten
- Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID) des Wärmepumpenzählers
- Ihre Bestätigung, dass alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind
Wir prüfen Ihre Angaben und leiten alles an den Netzbetreiber weiter.
Voraussetzungen für die Privilegierung
- Sie besitzen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit separatem Stromzähler
(bzw. einem eigenen Zählpunkt ausschließlich für die Wärmepumpe) - Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (EnFG-Definition*)
- Es bestehen keine offenen EU-Beihilfe-Rückforderungsansprüche
*Ein Unternehmen ist nach EnFG-Definition in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. falls der Staat nicht eingreift.
Ihre Vorteile ...
Wir übernehmen die komplette Abwicklung und die Formalitäten für Sie.
Sie kommen stressfrei in den Genuss einer direkten Kostensenkung bei Ihrem Wärmepumpenbetrieb.
Anmeldung Umlagen-Privilegierung nach § 22 EnFG


