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Brunnen im Höhenkirchener Forst

Für die Wasserförderung aus den neuen Brunnen wurde vom Landratsamt München ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, was sich im Wesentlichen im Bereich des Höhenkirchener Forstes befindet.

Wasserschutzgebiet

Die Schutzgebietsverordnung wurde im Amtsblatt 32 vom Dezember 2013 bekannt gemacht:

Schutzgebietsverordnung 


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