03.09.2026 | Aktuell versenden private Messstellenbetreiber Schreiben an Haushalte in Haar. Wenn auch Sie derzeit Post zum Thema Smart Meter erhalten, könnten Sie den Eindruck gewinnen, schnell handeln zu müssen. Das ist nicht der Fall!
In den Schreiben wird der Einbau eines intelligenten Stromzählers angeboten – teilweise verbunden mit einer kurzen Frist oder dem Hinweis auf mögliche gesetzliche Vorgaben.
Die Angebote stammen von wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Diese Unternehmen bieten den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme auf eigene Rechnung an. Die Stadtwerke Haar GmbH hat diese Anbieter nicht mit der Kundenansprache beauftragt.
Kein Handlungsdruck durch Werbeschreiben
Für bestimmte Verbrauchsstellen und Erzeugungsanlagen schreibt der Gesetzgeber den Einbau intelligenter Messsysteme schrittweise vor. Die Umsetzung erfolgt über den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
Wenn Ihre Verbrauchsstelle von einer gesetzlichen Einbaupflicht betroffen ist, werden Sie von uns rechtzeitig informiert. Sie müssen nicht auf ein Werbeschreiben reagieren oder selbst einen anderen Anbieter beauftragen, um eine gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.
Wer ein Angebot eines anderen Messstellenbetreibers erhält, kann dieses daher zunächst in Ruhe prüfen.
- bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
- bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie
- bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen.
Ob und wann eine konkrete Verbrauchsstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den technischen Gegebenheiten ab.
Sie möchten mehr wissen? Dann lesen Sie weiter ...
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber - in Haar also die Stadtwerke Haar GmbH - gibt es sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Diese können eigene Angebote für den Einbau und Betrieb eines Smart Meters machen.
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Wer ein solches Angebot annimmt, sollte sich allerdings bewusst sein, dass damit ein Vertrag mit einem anderen Anbieter zustande kommt.
Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich daher. Achten Sie insbesondere auf:
- laufende und einmalige Kosten
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
- den konkreten Umfang der angebotenen Leistungen
- mögliche Kosten nach Ablauf einer Aktions- oder Gratisphase und
- den tatsächlichen Mehrwert gegenüber dem Messstellenbetrieb durch die Stadtwerke Haar GmbH.
Eine kostenlose Installation bedeutet beispielsweise nicht zwangsläufig einen kostenlosen Messstellenbetrieb.
Smart Meter und § 14a EnWG: Nicht alles ist automatisch miteinander verbunden
In einigen aktuellen Angeboten wird der Einbau eines Smart Meters mit möglichen Einsparungen nach § 14a EnWG beworben.
Hier ist eine genaue Unterscheidung wichtig: Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der Netzentgelte.
Voraussetzung für die Regelungen des § 14a EnWG ist unter anderem das Vorhandensein einer entsprechenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Ob und in welcher Höhe sich daraus ein finanzieller Vorteil ergibt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Was tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten?
Unser Rat: Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung.
Eine in einem Werbeschreiben genannte Frist ist keine gesetzliche Frist. Sie müssen nicht allein deshalb einen Vertrag abschließen, weil Ihnen ein Anbieter mitteilt, dass sein Angebot nur für kurze Zeit gilt.
Wenn Sie wissen möchten, ob für Ihre Verbrauchsstelle ein gesetzlich vorgeschriebener Smart-Meter-Einbau vorgesehen ist, wenden Sie sich direkt an die Stadtwerke Haar.
Ein Smart Meter kann deshalb durchaus sinnvoll sein. Entscheidend ist aber, welches Angebot zu Ihrer Situation passt.
Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout oder zu einem erhaltenen Angebot sind wir gerne für Sie da:
Stadtwerke Haar GmbH
Tel. 089 456 991 819
E-Mail:

