02.09.2025 | Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe muss jede Bank spätestens ab dem 5. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Was bedeutet das für Sie?
Exakte Schreibweise:
Verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an Unternehmen die exakte Schreibweise des Firmennamens als Empfänger.
Anpassung von Vorlagen:
Passen Sie die Namen in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (wie Finanzbuchhaltung/ERP) an, um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt sind.
Vermeidung von Problemen:
Nur durch die exakte Schreibweise kann die Empfängerüberprüfung erfolgreich sein und Ihre Überweisungen reibungslos verarbeitet werden.
Hintergrund:
Diese Maßnahme ist Teil einer größeren Initiative zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Durch die Einführung der Empfängerüberprüfung soll der Prozess der Überweisung sicherer gestaltet und die Missbrauchsgefahr reduziert werden.
SVH Stromversorgung Haar GmbH IBAN DE53 7025 0150 0009 5912 31
GVH Gasversorgung Haar GmbH IBAN DE67 7025 0150 0009 3290 79
Stadtwerke Haar GmbH IBAN DE07 7025 0150 0009 3256 97
(Wasserversorgung/ Entwässerung)