Eingabehilfen öffnen

Logo small

Zusammen für mehr Lebensqualität vor Ort

Als kommunaler Energieversorger arbeiten wir partnerschaftlich mit der Stadt Haar zusammen. Zusammen kümmern wir uns um wichtige Belange der Daseinsvorsorge.

Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

02.09.2025 | Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe muss jede Bank spätestens ab dem 5. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.

Was bedeutet das für Sie?

Exakte Schreibweise:
Verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an Unternehmen die exakte Schreibweise des Firmennamens als Empfänger.

Anpassung von Vorlagen:
Passen Sie die Namen in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (wie Finanzbuchhaltung/ERP) an, um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt sind.

Vermeidung von Problemen:
Nur durch die exakte Schreibweise kann die Empfängerüberprüfung erfolgreich sein und Ihre Überweisungen reibungslos verarbeitet werden.

Hintergrund:
Diese Maßnahme ist Teil einer größeren Initiative zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Durch die Einführung der Empfängerüberprüfung soll der Prozess der Überweisung sicherer gestaltet und die Missbrauchsgefahr reduziert werden.

Bitte künftig beachten:
Verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen exakt folgende Schreibweisen:

SVH Stromversorgung Haar GmbH    IBAN DE53 7025 0150 0009 5912 31

GVH Gasversorgung Haar GmbH       IBAN DE67 7025 0150 0009 3290 79

Stadtwerke Haar GmbH                      IBAN DE07 7025 0150 0009 3256 97  
(Wasserversorgung/ Entwässerung)

 

  Kundeninfo zu gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen


 Folgen Sie uns auf Social Media:

Please publish modules in offcanvas position.